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Windkraft in unserer Marktgemeinde!?

Intensive Diskussionen löste der Tagesordnungspunkt zum Thema Windkraft aus.


Bereits im Herbst vergangenen Jahres informierte der Regionale Planungsverband Regensburg bzw. die Regierung Bgm Brey über die Fortschreibung des Regionalplanes und forderte ihn im Dezember 2022 auf, sowie alle anderen Gemeinden, zu den Vorhaben Stellung zu nehmen. Viele Gemeinden kamen dieser Aufforderung nach. Sie behandelten dieses Thema im Gemeinderat. Wichtig dabei war vor allem, festzulegen, auf welchen Flächen die Gemeinde Windräder erlauben wird und auf welchen nicht. In Kallmünz geschah das nicht, weil Bgm Brey das Thema nicht auf die Tagesordnung setzte. Auf die Frage von MGR Josef Wein, warum diese dringende und wichtige Sache nicht rechtzeitig auf die Tagesordnung kam, gab Bgm Brey nur die lapidare Antwort, „anderes war wichtiger.“


Und nun: Die Frist für eine Stellungnahme ist abgelaufen. Die Marktgemeinde kann deshalb nur noch festlegen, auf welchen Flächen zuerst Windräder gebaut werden sollen. Durch das Versäumnis des Bürgermeisters ist nun praktisch jede windgeeignete Fläche für Windräder offen. Die Marktgemeinde hat keine rechtliche Möglichkeit mehr, darüber hinaus steuernd einzugreifen.


Offensichtlich ist Bgm Brey die Brisanz des Themas nun doch noch bewusst geworden zu sein. Er versucht nun bei der Regierung der Opf. eine Fristverlängerung für eine nachträgliche Stellungnahme zu erwirken. Wir hoffen, dass diesem „Gnadenersuch“ statt gegeben wird und stimmten deshalb für diesen Beschlussvorschlag. Ansonsten können an jeder windgeeigneten Stelle, die nicht durch besondere Vorschriften, z. B. Naturschutz, geschützt ist, Windräder gebaut werden.





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