25 Bauplätze für Dallackenried?
Die Fa. Münnich aus Maxhütte-Haidhof möchte in Dallackenried 25 neue Bauplätze schaffen. Dazu soll der alte Bebauungsplan, der 16 Bauplätze vorsah, geändert werden. D. h. auf der gleichen Fläche entsteht eine dichtere Bebauung, der bisher vorgesehene Spielplatz würde entfallen. Die Marktgemeinderäte von SPD und engagierten Bürgern, Josef Wein und Rainer Hummel, begrüßten grundsätzlich, dass ein „schlafender“ Bebauungsplan wieder aktiviert werde. Es gibt allerdings einige Frage zu klären bzw. zu lösen:
Was bedeutet die 50%-ige Erhöhung der Bauplätze für die Baulandausweisung in Kallmünz? Wird das Landratsamt deshalb in Kallmünz „die Bremse anziehen“?
Jede Gemeinde ist verpflichtet, auch für Sozialwohnungen zu sorgen. Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten bzw. bei so gravierenden Änderungen, wie hier vorgesehen, besteht die Möglichkeit, Flächen dafür vorzusehen. Dies kann gestalterisch, wie andere Beispiele zeigen, unauffällig geschehen. Josef Wein und Rainer Hummel plädierten vehement dafür.
Josef Wein forderte, dass die der Marktgemeinde entstehenden Verwaltungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes vom Bauträger zu übernehmen seien, gehe die Änderung doch von ihm aus und nicht von der Marktgemeinde. Diese Kostenregelung wurde zugesagt.
Ungeklärt ist auch noch die Zufahrt von der Staatsstraße zum neuen Baugebiet. Den Bewohnern von Dallackenried kann es, so Josef Wein, nicht zugemutet werden, dass das neue Baugebiet über die Dorfstraße erschlossen wird. Vielmehr liegt es auf der Hand, die Abbiegung von der Staatsstraße in Richtung Eichkreith zu benutzen. Ist dann eine Linksabbiegespur, wie vom Straßenbauamt für die Baugebiete in Kallmünz gefordert, notwendig? Reicht die Erschließungsstraße Richtung Eichkreith zur Bewältigung des Anwohnerverkehrs? Hier sah Josef Wein noch einigen Klärungsbedarf.
Josef Wein befragte den anwesenden Vertreter der Fa. Münnich, ob es einen Erwerber für alle Bauplätze gäbe und evtl. mit einer besonderen Zielgruppe an künftigen Bewohnern zu rechnen sei. Er verwies hier auf die „Amerikaner-Siedlungen in umliegenden Orten. Der Vertreter der Fa. Münnich verneinte das. Die Bauplätze sollen breit gestreut werden.
Im Nachgang zur Sitzung darf mit Fug und Recht gefragt werden, ob ein neues Baugebiet mit 25 Häusern in dieser Größenordnung zu einem Dorf wie Dallackenried passt. Immerhin ist der Ort selbst kaum größer. Ist das sozial verträglich? Kann der Dorfcharakter so erhalten bleiben? Wird Dallackenried zum reinen Schlafdorf? Wollen das die Einwohner von Dallackenried? Die SPD und die engagierten Bürger halten eine offene Diskussion mit ihnen für unbedingt erforderlich!
Errichtung einer Tagespflegestätte in Wolfsegg
Die Gemeinde Wolfsegg wird in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz eine Tagespflegestätte für 15 Senioren errichten. Investor und Betreiber ist das Rote Kreuz. Die anliegenden Gemeinden, auch die Marktgemeinde Kallmünz, sollen sich an den Betriebskosten mit 2 – 4 € je Tagespflegegast beteiligen. Das entsprechende Schreiben der Gemeinde Wolfsegg wurde im Marktgemeinderat behandelt. Marktgemeinderat Josef Wein begrüßte die Absicht der Gemeinde Wolfsegg. Ein solches Angebot fehlt in unserer Marktgemeinde Das Seniorenheim in Kallmünz biete Tagespflege nur ausnahmsweise an. Wie mehrere persönliche Erlebnisse in jüngster Zeit zeigten, solle ein solches Angebot auch, nicht als Konkurrenz, sondern in Kooperation mit der geplanten Einrichtung in Wolfsegg, auch in Kallmünz entstehen. Im Seniorenheim Kallmünz ist die entsprechende Kompetenz vorhanden. Die Marktgemeinde solle dafür Sorge tragen, auch bei uns diese Möglichkeit der Betreuung entstehen zu lassen. Er plädierte aber auch für eine Unterstützung der Idee in Wolfsegg. Der Bedarf an solchen Einrichtungen werde weiter steigen, so Josef Wein. Es entzündete sich eine Diskussion darüber, wieso ein Betriebsmittelzuschuss von 2 bis 4€/Tag überhaupt notwendig sei. Weil diese Frage nicht geklärt werden konnte, schlug Rainer Hummel vor, doch den Mitinitiator der Tagespflegestätte, Herrn Sepp Zenger aus Duggendorf, er ist Direktor beim Roten Kreuz, in die nächste Sitzung einzuladen. Diese Vorschlag wurde von allen Marktgemeinderatsmitgliedern angenommen.
Auf 70-er Schild an Staatsstraße Burglengenfeld – Kallmünz darf nicht hingewiesen werden!
Wiederholt wurde von Kallmünzer Bürgern und von Marktgemeinderäten gefordert, das 70-er Geschwindigkeitsschild weiter ortsauswerts zu versetzen oder zumindest, wie jetzt wieder versucht wurde, vor dem Ortseingang ein Schild aufzustellen, dass auf die 70-er Begrenzung hinweist. Auch diesen Antrag lehnte das Straßenbauamt Regensburg ab. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf überörtlichen Straßen zählt nach wie vor mehr, als Lärmbelästigungen der Anlieger, soweit diese nicht unzumutbare Ausmaße annehmen. Und das ist, so die Argumentation, nicht der Fall.
Anfragen der Marktgemeinderäte von SPD und engagierten Bürgern
In der Umgebung des Kleidercontainers beim Edeka-Markt werden immer wieder Dinge abgelagert, die diesen Ort unansehnlich verschmutzen. Eigentümer dieser Container ist ein privater Betreiber, der dafür Gebühren an die Marktgemeinde entrichtet. Gemeinderat Josef Wein forderte, dass der Betreiber hier für Abhilfe sorgt.
Rollstuhlfahrer, die im Bereich der Ampel, die Staatsstraße überqueren und in Richtung zum Edeka-Markt fahren wollen, haben im Bereich der Container eine Schwelle zu überfahren, die für sie schwer zu queren ist. Josef Wein forderte, hier für Abhilfe zu schaffen. Auch für Menschen mit Rollatoren würde sich damit eine Erleichterung ergeben.
Marktrat Josef Wein sprach zum wiederholten Male die unschöne Situation im Umfeld der ehemaligen Plankmühle sowie die Trockenlegung des Wehres während der regenarmen Zeit im Sommer an. Er forderte den Bürgermeister auf, die rechtlichen Möglichkeiten der Marktgemeinde zu prüfen, wie der jetzige Eigentümer dazu gebracht werden könne, diesen Schandfleck in Kallmünz zu beseitigen. Des Weiteren forderte er, dass Landratsamt bzw. das Wasserwirtschaftsamt zu kontaktieren, damit diese auf den Betreiber einwirken, dass auch in regenarmen Zeiten Wasser über das Wehr fließen kann. Dazu ist er nämlich gemäß des Genehmigungsbescheides für die Errichtung des Kraftwerkes verpflichtet. Ein trocken gelegtes Wehr ist nicht nur unansehnlich, es ist aus vielerlei Gründen sinnvoll und erforderlich, dass ein Wehr ständig von Wasser überflossen wird.